Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten gegenüber natürlichen Personen und gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder den Bedingungen der polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR abweichende Bedingungen der Bestellerin oder des Bestellers werden nur anerkannt, wenn die polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit der Bestellerin oder dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung maßgebend.
II. Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann die polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
III. Überlassene Unterlagen
(1) An allen der Bestellerin oder dem Besteller in Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Präsentationen, Zeichnungen etc., behält sich die polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR erteilt dazu ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
(2) Soweit die polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR ein Angebot der Bestellerin oder des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt II annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.
IV. Preis und Zahlung
(1) Sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die genannten Preise als Festpreise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Bei Lieferleistungen gelten die genannten Preise ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages hat ausschließlich auf das in der Rechnung aufgeführte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der in Rechnung gestellte Betrag von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen oder Lieferungen, die 6 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
V. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Bestellerin oder dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche der polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR ist die Bestellerin oder der Besteller auch berechtigt, wenn die Bestellerin oder der Besteller Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die Bestellerin oder der Besteller nur insoweit befugt, als dass der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die Bestellerin oder der Besteller nur insoweit befugt, als dass der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VI. Leistung und Lieferung
(1) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind die genannten Leistungs- und Liefertermine und -fristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
(2) Der Beginn der angegebenen Leistungs- und Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der Bestellerin oder des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt die Bestellerin oder der Besteller in Annahmeverzug oder werden schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, so ist die polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Die polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR haftet im Fall des nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Leistungs- oder Lieferverzug für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 2 Prozent des Leistungs- oder Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 Prozent des Leistungs- oder Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte der Bestellerin oder des Bestellers wegen eines Leistungs- oder Lieferverzuges bleiben unberührt.
(5) Wird eine Leistung oder Lieferung auf Wunsch der Bestellerin oder des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Leistung oder Lieferung auf die Bestellerin oder den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf die Bestellerin oder den Besteller über, wenn Annahme- oder Schuldnerverzug vorliegt.
VII. Eigentumsvorbehalt
(1) Die polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR behält sich das Eigentum an der Leistung oder Lieferung bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen oder Lieferungen, auch wenn die polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR sich nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
(2) Die polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR verpflichtet sich, die der polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR zustehenden Sicherheiten auf Verlangen der Bestellerin oder des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.
VIII. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff
(1) Gewährleistungsrechte der Bestellerin oder des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Lieferung oder Leistung. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 445 b BGB und § 634a Absatz 1 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die Leistung oder Lieferung einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nachbessern. Es ist der polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann die Bestellerin oder der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
IX. Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der polydus office service & more, Osthoff & Mehring GbR, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in dem entsprechenden Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Januar 2022